Mal sehen, was es bringt, bekam heute einen Anruf, dass das Ganze nur für eine Ordnungswidrigkeit reicht, eine weitergehende Gefährdung des Straßenverkehrs fand nicht statt: …ich möchte den Fahrer des schwarzen Toyota mit dem Kennzeichen B-HT xxxx anzeigen. Sollte das für eine weitere Bearbeitung nötig sein, stelle ich hiermit Strafantrag gegen den Fahrer. [...]